Allgemeine Geschäftsbedingungen

der obundo GmbH & Co. KG

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen der obundo GmbH & Co. KG (im Folgendem obundo) und dem Kunden, der Unternehmer ist (im Folgenden Kunde) in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Als Unternehmer im Sinne dieser Bedingungen gelten auch juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

1.2 Entgegenstehenden oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, des Kunden wird hiermit widersprochen, sofern obundo diesen Bedingungen des Kunden nicht zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3 Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen gelten unsere Geschäftsbedingungen auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und obundo kommt durch die schriftliche oder fernschriftliche Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.

2.2 Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung oder die Rechnungslegung durch obundo ersetzen die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung von obundo erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebot und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.

2.3 Angebote von obundo in Prospekten, Anzeigen usw. auch über elektronische Medien sind - auch bezüglich der Leistungs-, Preis-, Maß- und Gewichtsangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.

2.4 Mündliche und schriftliche Beratungen und Empfehlungen durch obundo und ihre Mitarbeiter sowie Angaben über die Eignung und Anwendungsmöglichkeiten der von obundo angebotenen und gelieferten Produkte und Leistungen sowie zu erbringenden Werk-, Dienst- und Arbeitsleistungen erfolgen nach bestem Wissen. Sie sind unverbindlich und begründen weder ein vertragliches Rechtsverhältnis noch eine Nebenpflicht aus dem Vertrag. Es besteht insbesondere keine Befreiung des Kunden von seiner Pflicht, sich selbst durch eine Prüfung von der Eignung der Produkte und Leistungen für die Erfüllung seiner Ziele zu überzeugen.

Zusätzliche Bedingungen

für den Online Shop von obundo